“Bei CallOn hatte ich eine Kollegin kennengelernt, die von der Arbeitsagentur zu einem Callcenter namens
ZIU-International geschickt worden war. Dort, erzählte sie mir, seien ihr Verkaufspraktiken abverlangt worden, die sie
mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren konnte. Nachdem sie der Arbeitsagentur den Fall unterbreitet hatte, informierte
die nicht etwa die Gewerbeaufsicht, sondern bestrafte die Frau mit einer Sperrzeit. Kein Geld, kein Hartz IV, keine
Arbeitslosenunterstützung. Sie habe das Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses selbst zu verantworten, hieß es. Man
darf keine Skrupel haben im Callcenter. Und mancher kann sich einfach keine Skrupel leisten. ” (Günter Wallraff in
ZEIT-Magazin vom 22.Mai 2007.)
Nur ein paar Seiten weiter hinten im Magazin spricht Josef Ackermann in einem
Interview von Moral der Wirtschaft – auch wenn die bedeutet, sich vor Reputationsverlust zu schützen. Aber es gibt auch
eine Moral, ist die Conclusio der Journalisten: die Moral des Marktes. Wenn man diesen Begriff unverwunden weit
auslegt. Moral: Leistung ist der Einsatz, sozial niveauvolles Leben ist der Lohn.
Logisch ausgedrückt: Leistung
als Input, Lohn als Output. Arbeitsleistung als Input, Geldleistung als Output. Daher gibt es seit Marx die … “Arbeit
als Produktionsfaktor”. Wieder logisch gesprochen: Arbeit leistet der Mensch, also ist der Mensch Arbeit. Da Arbeit ein
Produktionsfaktor ist, ist dieser Faktor monetär bemessbar. Der Mensch ist also monetär bemeßbar.
Früher war
alles besser. Da war ein Akademiker monetär mehr wert als ein Hauptschüler. Da war sogar ein Abiturient mehr wert als
ein Hauptschüler. Das war übrigens zynisch gemeint.
Was uns zum Recht bringt: Behandelt das Recht des Staates
den Menschen? Gleich? Gleichheit ist der Primat des Rechts. Für alle Bundesbürger gilt das gleiche Recht (abgesehen von
den Landesgesetzen und kommunalen Rechtssätzen). Das heißt, daß z.B. am Erfurter Amtsgericht ein renitenter
Schwarzfahrer eine zeitige Freiheitsstrafe von 3 Monaten kassiert, weil er einfach nicht einsichtig ist – so die
Staatsanwaltschaft. Drei Monate Gefängnis also, weil der Angeklagte nun schon dreimal die 1,40 Euro für die Straßenbahn
nicht gezahlt hat (und die nachfolgenden jeweils 40 EURO Strafgebühren). Und der nimmt es scheinbar gleichgültig: Er
würde am liebsten zur Winterzeit in den Knast. Ihm sei ansonsten alles egal.
So etwas erregt beim Zuschauer eine
Art emotionale Unterkühlung: Was für ein Asozialer mögen die denken. Nur wegen 1,40 Euro!? Das muß man sich mal
vorstellen! Da geht der lieber in den Knast. Das kann man nicht verstehen, nur verurteilen. (Auch das ist wieder
zynisch gemeint.)
Für einen Josef Ackermann sind 1,40 EURO kein Geld. Doch auch er wäre 3 Monate in den Bau
gegangen, hätte er zu zahlen versäumt. Hätte er das?
Der Staat behandelt über das Recht in seiner majestätischen
Gleich-Gültigkeit jeden Bürger als gleich-”gültig”. Zurück zum Callcenter. Die Sperrzeit wegen eines Jobs, den die
Arbeitnehmerin moralisch nicht vertreten konnte, ist nach reiner Gesetzeslogik ihre eigene Schuld. Das Gesetz kennt
“Moral” nicht. Die ist eine metaphysische Sache außerhalb… Und das meint das Gesetz über Sperrzeiten:
§ 144 Abs.
1 Nr. 2 SGB III
(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu
haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor,
wenn
1.
…
2.
der bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldete Arbeitnehmer (§
37b) oder der Arbeitslose […] eine von der Agentur für Arbeit […] angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht
antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines
Vorstellungsgespräches, durch sein Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung).
Im Fall der
Callcenter-Mitarbeiterin in spe schien das Gewissen keinen wichtigen Grund im Sinne des Gesetzes darzustellen. Der
Mensch als Produktionsfaktor. Quod erat demonstrandum.