Es geht immer weiter abwärts mit der jeweils jungen Generation. Wir wissen ja, daß früher alles besser… und so weiter, aber was eigentlich besser war – daran kann sich keiner mehr erinnern. Aristoteles hat schon das Gleiche gestöhnt. Und dennoch kam die Aufklärung. Sicherlich: An den meisten scheint sie spurlos vorübergegangen zu sein… aber bleiben wir mal bei der Generation der Eltern heutzutage.
Diese lockere Gesellschaft hat noch Werte mitbekommen, an die sie heute lange schon nicht mehr glaubt. Abgeklärt belächelt sie die Generation ihrer verkrampften Eltern und will alles anders, besser machen. Vor allem eines ist dabei erste Prämisse: Daß die Eltern Freunde der Kinder sind. Böser Fehler. Mit Verständnis, das wohl aus den Fragmenten eigener Kinderzeit sein Leben bezieht, möchte man es dem Kind recht machen. Konflikte werden ausdiskutiert. Dabei verliert Mama schnell ihre Rolle und wird zur Freundin, zu jemandem, der sich neben- und später sogar unterordnet. Denn kindisches Getue, wie auf den Boden werfen, strampeln, schreien, bocken, beherrschen die Erwachsenen nicht mehr. Haben die Kleinen das erstmal erkannt, wissen sie auch, wer den Ton angibt. Jedenfalls nicht mehr ihre Eltern.
Diskutieren Eltern mit Kindern, zweifeln jene alsbald alles an, was ihnen gesagt wird. Nicht ist mehr Befehl, sondern Bitte. Dabei sind es doch die Eltern, die oberste Instanz in Lebensfragen sein müssen. Und die Kindheit ist unbeschwert, denn sie ist die einzige Zeit, in welcher alles einer absoluten Wahrheit untersteht: Den Eltern. Unter deren Flügel verkriechen sich die Wänster nicht mehr, sondern sie werden irre Individualisten. Das bekommen bald die Lehrer zu spüren, deren Autoritäten nur noch lachhafte Possen werden. Autorität ist ein Relikt aus der Vergangenheit. Richtig: Die Eltern haben Autoritäten verachten gelernt, denn von den kam nichts Gutes. Das gilt aber eben nicht für die Familie; dort sind Eltern eine wohlwollende Autoriät. Den Fehler, Kinder vor Autoritätsgehabe zu verschonen, sollte die kommende Elterngeneration unbedingt überwinden. Und das wird sie, wenn sie selbst aus anti-autoritärem Elternhaus stammt. Denn daß in der Welt immer einer oben drüber sitzt, haben die heutigen Kinder dann zu spüren bekommen: Sie verzweifeln an ihrer eigenen Realität.
Sie werden voller Zynismus sagen: “Danke, liebe Eltern, daß ihr mir damals nie den Hosenboden versohlt habt. Jetzt habe ich die Scheiße!”
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Beim ersten Mal, da tut’s besonders weh
06 Jun
Wenn man am Morgen mit dem Fahrrad zu Arbeit fährt und kurz vor dem Eingang zum Büro blaue Rundumleuchten wahrnimmt, vergißt man für eine Weile die Schwermut, die sich breitmacht, wenn man über die Schwelle tritt. Stattdessen wird alle Emotion in Neugier umgewandelt, um sich kurz darauf in Schadenfreude zu ergießen. Da waren doch drei Autos beim Rechtsabbiegen aufeinandergebumst. Alles Frauen. Oh, wie sich Schadenfreude mit einer gesunden Portion Chauvinismus in lieblich-heiße Freude verwandeln kann!
Feuerwehr war gleich in 2 Zügen vertreten und die Polizei machte sich extrabreit. Das erste Auto war sowas wie eine Familienkutsche; ein Ford Irgendwas oder irgendwas. Hauptsache rot. Der zweite war ein silberner Kombi, ein Opel. Dessen Hinterteil war schon vom Dritten (einem unschuldigen VW) befreit, der sich nun auf dem Fußweg im Schatten ausruhen durfte. Der Opel sah schon ziemlich zerknittert aus. Das Heck war eingedrückt – aber man konnte immernoch fahren – selbst mit so einem Heck. Die Vorderseite sah ich nur deshalb, weil die Motorhaube in den Himmel zeigte. Etwas verbogen vorne, sonst noch gut. Ein bißchen Draht… Aber nein: Feuerwehr, die kehrte, Polizisten, die lange Romane schrieben (per Hand!) und immer wieder Passanten, die erstmal die Lage sondierten. ‘Na gucke mal da! Was issn da passierd?’
Drei Frauen also. Aha! Zwei der Delinquentinnen konnte ich durch die Jalousien beobachten. Sie standen nebeneinander, wobei eine die Hand in weinerlicher Manier vor den Mund hielt. Das Theater wieder. Hat sie Mitleid mit ihrem Auto oder Angst vor ihrem Mann? Das konnte ich beim besten Willen nicht aus ihr herauslesen. Ich dachte mal: Beides. Kann man kaum falsch liegen. Selbst wenn es ihr Auto war: Ihr Mann war auch ein Chauvinist. Woher ich das weiß? Na bitte, meine Damen, es geht um AUTOS!
Wie ich so den leicht angeknitterten Opel sah und den – (technisch) ziemlich gut aussehenden – Ford musterte, kamen mir Zweifel, ob dieses Gehabe der Dame mit der Hand vorm Mund wirklich sein mußte. Aber aber, gute Frau! Es ist doch nur Blech! Also, wenn ich Polizist gewesen wäre… Nonchalant und mit festem Blick hätte ich die Dame in den Arm genommen und ihr ins Ohr gehaucht: ‘Es ist doch nur Blech mein Liebe… ‘ Dann hatte sie sicher schluchzend in meinen Armen gelegen und … STOP. Ich bin ja hier in Deutschland. Womöglich hätte ich nur zu hören bekommen: ‘Erzähl’n se das mal meiner Versicherung!’ Also Klemmbrett, Fahrzeugschein und Stift gezückt, damit später der Unfall in allen Details nochmal auseinandergenommen werden kann.
Dann werden mindestens 12 Leute beschäftigt sein: Jede der Delinquentinnen (=3) muß Rede und Antwort gegenüber ihren Männern stehen (=6) und die müssen das dann ihren Versicherungsfritzen erklären (=9), die sich dann untereinander ärgern. Währenddessen warten die Werkstattmeister (=12) auf das GO von den Sesselfurzern. Wenn das alles nichts wird, kommen noch lustigerweise 3 Anwälte (=15) und ein Amtsrichter (=16) hinzu. Die ganze Show zieht sich eine geraume Weile, nur um zu klären, ob Versicherung A 122,47 EUR mehr an Versicherung B bezahlen muß oder sogar noch 8,50 EUR von Versicherung B zurückerstattet bekommt. Oh, das hätte ich beinahe vergessen: Wenn sich keiner einigen kann (und das werden sie nicht), dann steht der Gutachter auf der Matte. Damit hätten wir 17 Personen, die sich um dreimal eingedrücktes Blech kümmern. Von den Kosten nebenher ganz zu schweigen. Was ist Blech wert?
Da dachte ich plötzlich an Italien. Wie wäre das dort wohl gelaufen? Die Damen hätten die Hände schon im Auto hochgerissen, wild gestikulierend, ‘maledetto’-schreiend, um dann auf hohen Absatzschuhen im Sommerkleidchen und mit ihren riesigen Sonnenbrillen zum Angriff auszuholen. Dann hätten alle geschrien. Von vorne nach hinten. Vielleicht sowas wie: ‘Hast Du keine Augen im Kopf, Schlampe!? Du mußt wohl verrückt sein! Schau Dir das an!…’ Und keine hätte auf ihr Auto geschaut, sondern auf die Sonnenbrille und die Schuhe ihres Gegenübers. Nach nicht mal zwei Minuten wären alle wieder ins Auto gestiegen und die Sache wäre erledigt. Keine Versicherungsschlipse, keine Anwälte, keine Werkstattmeister. Jetzt verstehe ich, warum die Italiener viel weniger Arbeit haben als wir Deutschen.
Aber die Deutschen müssen das klären. Die erste Beule im Auto, der erste Kratzer im Lack sind die dramatischsten. Wenn man sich nicht gleicht kümmert und das repariert, geht es nur noch abwärts. Wir Deutschen leiden mit dem Bleche. Wir können Blechschäden beim ersten Mal nicht verwinden. Und weil – nach jeder Reparatur, die soviel Leid, Geld und Schmerz gekostet hat – jeder neue Kratzer eben das Erste Mal nach der Reparatur ist, wird es in Deutschland niemals verbeulte Autos geben. Wir Deutschen fallen nicht auf – unsere Autos sollen das für uns übernehmen.
Abmahnwelle, die unendliche Geschichte? :: Widerrufsrecht im Onlinehandel
01 Jun
Betreiber von Internet-Shops müssen neuerdings wieder auf der Hut sein: Die Bestimmungen über den Widerruf von Fernabsatzgeschäften wurden vom Landgericht Berlin präzisiert – mit weitreichenden Auswirkungen für die Widerrufsbelehrungen von Shopbetreibern.
Nach §355 I S. 2 BGB hat ein Verbraucher die Möglichkeit, einen über das Internet geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Frist zur Widerrufsmöglichkeit beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, “zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt bekommen hat – bei Warensendungen nicht vor deren Eintreffen beim Empfänger. Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht erst nach Vertragsschluß, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat, §355 II S. 2 BGB. Wird der Verbraucher über sein Widerrufsrecht gar nicht informiert, erlischt sein Recht zum Widerruf überhaupt nicht, §355 III S.2 BGB.
Die meisten AGB bzw. die dort enthaltenen Widerrufsbelehrungen in Internet-Shops sind so formuliert, daß der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Und das – dem Beschluß des Berliner Kammergerichts entsprechend – ist in vielen Fällen wettbewerbswidrig. Tatsächlich ist in den meisten Fällen ein Widerrufsrecht von einem Monat gegeben, da die Belehrung über den Widerruf erst nach Vertragsschluß – oder schlimmstenfalls gar nicht (6 Monate!) – erfolgt ist. Selbst wenn die Rechte der Verbraucher auf der Webseite neben, vor oder über dem Shop – und auch vor Abschluß des Bestellvorganges als Text vorliegen – es nutzt nichts. Schuld daran ist der klare Wortlaut des Gesetzes. Der verlangt eine Mitteilung in Textform. Und das ist der Text auf einer Webseite nicht.
Beginnen wir nochmal am Anfang, beim Wortlaut des §355 I BGB: Will man ein 14-tägiges Widerrufsrecht rechtssicher , hat der Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht vor Vertragsschluß zu bekommen. Und zwar in Textform. Textform verlangt, so § 126 b BGB, unter anderem, daß die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere, zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneter Weise abgegeben wird. Die dauerhafte Wiedergabe verlangt, so die herrschende Meinung, daß sich die Widerrufsbelehrung entweder auf dem Drucker oder auf der Festplatte des Verbrauchers wiederfindet – und zwar bevor dieser auf “Bestellung absenden” klickt. Die Juristen nennen das “Perpetuierung” einer Erklärung.
Die Konsequenz
Ein Shopbetreiber verstößt mitunter gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. Ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit §§ 3, 4 Nr. 11 UWG steht dann seinen Mitbewerbern zu. Sobald sich ein Anwalt einschaltet, kann es teuer werden.
Wie macht man es also richtig?
Da gibt es mehrere Möglichkeiten.
1. Prüfen Sie zunächst, ob Sie überhaupt betroffen sind. Das ist dann der Fall, wenn Sie ihren Kunden zwar auf Ihrer Webseite über sein Widerrufsrecht aufklären, ihm aber erst nach der verbindlichen Bestellung die AGB per Mail zusenden. In diesem Fall greift nämlich das einmonatige Widerrufsrecht – und ihre Widerrufsbelehrung über 14 Tage ist schlichtweg irreführend. In dem Fall, in welchem Ihr Kunde überhaupt keine Belehrung in Textform empfängt – wenn Sie also keine AGB an eine Bestätigungsmail anhängen – ist u.U. keine Belehrung über den Widerruf erfolgt, wonach der Kunde ohne zeitliche Befristung widerrufen kann. Sie sollten auf Ihrer Internetseite klar hervorheben, daß die Widerrufsfrist erst mit Zugang der Belehrung über diese in Textform zu laufen beginnt, respektive mit Zusendung der Ware.
2. Entweder: Ändern Sie Ihre Widerrufsbelehrung dahingehend, daß ein einmonatiges Widerrufsrecht besteht.
3. Oder: Stellen Sie klar, daß ein Vertrag erst bei Lieferung der Ware zustandekommt. Liefern Sie eine ausgedruckte Version Ihrer AGB bzw. der Widerrufsbelehrung über 14 Tage mit dem Warenpaket
4. Oder: Überlegensswert ist auch die Möglichkeit, den Kunden aufzufordern, die Belehrung vor Vertragsschluß auszudrucken. Da hier aber die Mitwirkung des Kunden erforderlich ist – und auf dessen vor-vertragliches Verhalten kein Einfluß zu nehmen ist, bleibt hiervon abzuraten. Richterliche Entscheidungen stehen hierzu noch aus – man darf gespannt bleiben. Sie könnten hier möglicherweise technisch den Kunden zum Download der AGB / Widerrufsbelehrung zwingen. Das wäre vorstellbar, daß die Checkbox, mit der man die AGB vor Absenden der Bestellung bestätigt, automatisch eine Text / Word / PDF-Datei zum Download anbietet. Aber auch hier muß der Kunde noch den Download selbst bestätigen – eine Möglichkeit für jene, die Gerichte mit der Beurteilung neuer technischer Varianten beschäftigen wollen.
Mustertexte
Das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Muster-Widerrufsbelehrungen. Es ist empfehlenswert, sich eben dieses offiziellen Musters zu bedienen – ohne eigene inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Der § 14 Abs. 1 BGB-InfoV verweist geradezu auf das eigene Muster seiner Anlage.
Rechtsprechung: KG, Beschluss vom 18.07.2006, Az.: 5 W 156/06; Az.: 103 O 91/06 LG Berlin
DAS ÜBLICHE: Der Autor ist Jurist, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, daß diese Ausführungen keine Rechtsberatung darstellen. Ebensowenig wird garantiert, daß die hier wiedergegebenen Informationen vollständig sind.